Ein herzliches Willkommen!
für langjährige Erfahrung in sämtlichen Bereichen der Wirtschaft
für einen optimalen Mix an top ausgebildeten und motivierten Mitarbeitern
für alle möglichen Branchen und Wirtschaftszweige
für unser Ziel, die steueroptimale Lösung für unsere Klienten zu entwickeln
für die Mitwirkung bei deren Entwicklung und langfristigen Sicherung
Dafür stehen wir - bereits seit mehr als 30 Jahren!
Gerne informieren wir Sie auf diesen auch Seiten über wichtigste Neuerungen rund um das Steuerrecht.
|
|
|
06.10.11 |
Sämtliche Kinderbetreuungskosten für Ferienbetreuung absetzbar
Für Kinder bis zum 10. Lebensjahr sind nicht nur die unmittelbaren Kosten für die Kinderbetreuung selbst, sondern auch die Kosten für Verpflegung und das Bastelgeld abzugsfähig. Erfreulich für die betroffenen Eltern ist auch, dass sämtliche Kosten anlässlich der Ferienbetreuung (zB auch Kosten der Verpflegung und Unterkunft, Sportveranstaltungen, Fahrtkosten für den Bus zum Ferienlager) steuerlich berücksichtigt werden, sofern die Betreuung durch eine pädagogisch qualifizierte Person erfolgt. Auch Kosten für Kurse, bei denen die Vermittlung von Wissen und Kenntnissen oder die sportliche Betätigung im Vordergrund steht (z.B. Computerkurs, Musikunterricht, Nachhilfeunterricht, Fußballtraining), können geltend gemacht werden. Zu beachten bleibt weiterhin, dass maximal ein Betrag von 2.300 € je Kind und Jahr als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden kann. |
|
|
|
07.10.11 |
Strafen und Geldbußen ab 2.8.2011 generell nicht abzugsfähig!
Mit dem AbgÄG 2011 wurde die Nichtabzugsfähigkeit von Strafen und Geldbußen verschärft. Nach bisheriger Rechtslage (vor dem AbgÄG 2011) waren die durch das eigene (schuldhafte) Verhalten des Betriebsinhabers ausgelösten Strafen als Kosten der privaten Lebensführung steuerlich nicht absetzbar. Ausnahme: Die steuerliche Absetzbarkeit von Strafen wurde allerdings dann anerkannt, wenn es sich um ein Fehlverhalten im Rahmen der normalen Betriebsführung gehandelt hat und die Bestrafung vom Verschulden unabhängig war oder nur geringes Verschulden vorausgesetzt hat.
Demnach wurden bisher z.B. folgende Strafen steuerlich als Betriebsausgaben anerkannt:
- Strafe für Bauführung durch den Baumeister vor der Baubewilligung, wenn der Baumeister vertraglich verpflichtet war, den Bau ungesäumt zu beginnen;
- Organmandat im Zusammenhang mit berufsbedingtem Entladen von Waren, Parken in zweiter Spur etc.
|
|
Weiterlesen...
|
|
|
|
13.05.11 |
UID Nummernabfrage ab 1.7.2011 verpflichtend über Finanzonline
Ab 1.7.2011 ist die UID-Nummernabfrage von Kunden verpflichtend über FinanzOnline durchzuführen, es sei denn es besteht kein Internetzugang (USTRl Rz 4352) |
|
|
|
31.03.11 |
Ab 2012 Spendenbegünstigung auf Umweltschutz und freiwillige Feuerwehren
Wie erwartet soll ab 2012 die steuerliche Abzugsfähigkeit auch auf Spenden für Umwelt-, Natur- und Artenschutz ausgedehnt werden. Ebenso sollen Spenden an freiwillige Feuerwehren sowie an Landesfeuerwehrverbände zu Sonderausgaben führen. Während Umwelt- und Tierschutzorganisationen wie humanitäre Organisationen die Voraussetzungen für die Spendenliste erfüllen müssen, gilt dieses Erfordernis für die rund 4.500 freiwilligen Feuerwehren nicht – wohl aber müssen einfache Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten für Spendeneinnahmen sichergestellt sein. Selbständige können neben Privatspenden als Sonderausgaben auch Spenden aus dem Betriebsvermögen – z.B. an bestimmte Forschungseinrichtungen – als Betriebsausgaben geltend machen. Im Sinne einer einheitlichen Grenze für den Spendenabzug wird klargestellt, dass das steuerliche Maximum 10% des Gesamtbetrags der Vorjahreseinkünfte beträgt (also vor Geltendmachung der Sonderausgaben) und für betriebliche und private Spenden zusammen gilt, unabhängig von den verschiedenen Spendenempfängern. |
|
|
|
|
Seite 1 von 2 |